Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hoba Design GmbH

1. Anwendbarkeit der AGB

Soweit zwischen Hoba Design GmbH und dem Kunden 1 (nachfolgend einzeln auch „Partei“ oder zusammen „Parteien“ genannt) nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hoba Design GmbH (nachfolgend „AGB“) bei jeder Erteilung eines Auftrages durch den Kunden, unabhängig auf welche Art und Weise diese erteilt wurde. Die AGB sind auf der Website der Hoba Design GmbH (nachfolgend „Hoba“) öffentlich einsehbar. Auf Verlangen werden diese dem Kunden auf dem Postweg zugestellt

2. Offerten

Hoba erstellt ihre Offerten auf der Grundlage der ihr vom Kunden überlassenen Vorlagen, Manuskripte, Spezifizierungen, Daten etc. Die in den Offerten aufgeführten Preise verstehen sich als reine Richtpreise und sind während maximal 90 Tagen bindend.

3. Auftragsabwicklung

3.1. Hoba arbeitet jeweils mit dem Stand der Technik adäquaten Mitteln, welche in der Branche allgemein anerkannt sind.

3.2. Werden Hoba zwecks Auftragsabwicklung Daten zur Verfügung gestellt, unabhängig des Liefer- resp. Speichermediums, ist der Kunde verpflichtet davon eine Sicherheitskopie bei sich anzulegen. Für allenfalls eintretende Datenverluste lehnt Hoba ausdrücklich jegliche Haftung ab. Virenverseuchte Datenträger werden nicht bearbeitet.
Hoba übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale etc. werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Kunde ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu tragen bzw. zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, Hoba vorgängig auf den allenfalls erheblichen Wert von Daten und Unterlagen aufmerksam zu machen.

3.3. Schlecht geschriebene oder unvollständige Manuskripte sind durch den Kunden zu bereinigen bzw. zu ergänzen. Soweit die Bereinigung bzw. Ergänzung durch Hoba vorzunehmen ist, erfolgt eine entsprechende Verrechnung nach Aufwand.

3.4. Hoba setzt voraus und geht davon aus, dass der Kunde für die zur Verfügung gestellten Daten und Vorlagen die allfällig notwendigen Reproduktionsrechte besitzt. Vorlagen mit dem Urheberrechtshinweis eines Dritten werden von Hoba nur bearbeitet, wenn der Kunde den Nachweis für das entsprechende Reproduktionsrecht erbringt. Für einen allfälligen Schaden, der aus der unberechtigten Verwendung eines von einem Kunden behaupteten Reproduktionsrechtes entsteht, haftet Hoba nicht.

3.5. Das Erstellen von für die Erfüllung des Auftrages benötigten Hilfsmittel, wie insbesondere Skizzen, Entwürfen, Gestaltungsvorschlägen, Originalen, fotografischen Arbeiten, Stanzformen etc. durch Hoba, wird dem Kunden jeweils in Rechnung gestellt. Letzteres gilt auch für Werkzeuge, die für die Auftragserfüllung durch Hoba hergestellt werden müssen.

3.6. Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Umbruchänderungen etc.) sind in der Offerte nicht enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.7. Bei ungenügender Spezifikation eines Auftrages ist Hoba frei, Satz und Grafik in Bezug auf Gestaltung und Farbe so zu wählen, wie sie es aufgrund ihrer Erfahrung als richtig erachtet.

3.8. Das «Gut zum Druck», resp. «Ready-to-Screen» ist Hoba vom Kunden schriftlich zu bestätigen. Für Fehler, die vom Kunden übersehen werden, übernimmt Hoba keine Haftung.

3.9. Im Übrigen bleiben branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material ausdrücklich vorbehalten.

Vereinbarte Liefertermine gelten nur dann, wenn die erforderlichen Daten zur Auftragsbearbeitung zum vereinbarten Zeitpunkt Hoba zur Verfügung stehen. Wird das «Gut zum Druck», resp. «Ready-to-Screen» nicht innerhalb der vereinbarten Frist erteilt, ist Hoba nicht mehr an den vereinbarten Liefertermin gebunden. Das Nichteinhalten des Liefertermines durch Hoba berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz, wenn Hoba an der Verzögerung kein Verschulden trifft (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörung etc.).

4. Preise / Zahlungsbedingungen

Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise zuzüglich MwSt., soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart ist. Von Hoba erbrachte Leistungen werden grundsätzlich beim Stande «Gut zum Druck», resp. «Ready-to-Screen» fakturiert. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Mehraufwand gemäss Ziff. 3 vorne wie Vorlagen- oder Manuskriptüberarbeitung, Änderungen, Erstellen von Reproduktionsunterlagen und Werkzeugen, Autorkorrekturen, Änderungen nach erfolgtem «Gut zum Druck» etc., welcher vom Kunden verursacht worden ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungen der Hoba sind innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 20 Tagen zu bezahlen. Abzüge irgendwelcher Art durch den Kunden sind nur dann zulässig, wenn dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist. Dauert die Abwicklung eines Auftrages länger als zwei Monate, ist Hoba berechtigt, vom Kunden angemessene Vorschüsse zu verlangen.

5. Versand

Der Versand wird auf Kosten und Gefahr des Kunden mit normaler Post ausgeführt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Sendungen per Express, Einschreiben oder Kurier ausgeführt. Hoba lehnt für Verzögerungen oder Schäden, die sich durch den Versand ergeben, jegliche Haftung ab.

6. Aufbewahrung

Die Aufbewahrung von Reproduktionsmaterial erfolgt auf Risiko des Kunden, insbesondere das Risiko einer späteren einwandfreien Bereitstellung (Änderung der Bearbeitungstechniken). Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (digitale Kundendaten, Negative, Farbabzüge, Fotografien, Satz, Werkzeuge etc.) besteht ohne schriftliche Absprache nicht.

7. Mängel und Gewährleistung

Die von Hoba gelieferten Arbeiten sind sofort bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen im Sinne von Rügen haben innert 3 Tagen nach Empfang der Arbeiten schriftlich zu erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen und vorbehaltslos akzeptiert. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Nachbesserung durch Hoba. Die Gewährleistung von Hoba wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen. Eine über den Wert der gelieferten Arbeit hinausgehende Haftung durch Hoba wird ausgeschlossen, wie auch die Haftung für indirekte Schäden.

8. Geheimhaltung

Hoba behandelt Informationen, die ihr im Rahmen der übertragenen Aufträge bekannt werden, vertraulich

9. Rechte am Arbeitsresultat

Soweit die Parteien keine anderslautende Abrede treffen, gilt bezüglich der Rechte am Arbeitsresultat folgendes:
– Die im Rahmen der Auftragserfüllung von Hoba hergestellten Hilfsmittel wie Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Vorlagen, Originale, fotografischen Arbeiten, generierten Daten, Datenaufzeichnungen (Digitalisierung und Datenspeicherung), Datenträger, Stanzformen und Werkzeuge, bleiben jeweils im Eigentum von Hoba. Der Kunde kann von den erstellten Grafiken die von ihm gewünschte Form in beliebiger Anzahl (Output) bestellen und darüber frei verfügen.

– Die Schutzrechte am Arbeitsresultat bzw. an den Reproduktionsunterlagen, insbesondere das Urheberrecht, steht Hoba zu, soweit das Arbeitsresultat bzw. die Reproduktionsunterlagen mittels künstlerischer oder kreativer Leistungen seitens Hoba zustande gekommen sind. Gleiches gilt für die von Hoba im Rahmen der Auftragserfüllung hergestellten Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Vorlagen, Originale, fotografischen Arbeiten, generierten Daten, Datenaufzeichnungen (Digitalisierung und Datenspeicherung), Datenträger, Stanzformen und Werkzeuge.

10. Inkrafttreten / Änderung der AGB

Diese AGB treten per 01.10.2014 in Kraft. Hoba behält sich vor, dem Kunden jederzeit Änderungen der AGB zu unterbreiten. Solche Änderungen werden dem Kunden auf geeignete Weise unter Einräumung eines Widerspruchsrechts von 30 Tagen mitgeteilt. Der Widerspruch des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen Schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit vorliegenden AGB vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand Wittenbach SG, sofern kein anderer zwingender Gerichtsstand gegeben ist.

1 Hinweis: Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird die männliche Form für beide Geschlechter verwendet.